"Das doch oft an uns herangetragene Problem - wo verbuche ich Lebensmittel, Speisen etc. richtig - wurde in einer Besprechnung, bei der Bedienstete des BMF, des Rechnungshofes und der Bundesbuchahltungsagentur anwesend waren, behandelt.
Das Ergebnis, welches Ihnen vielleicht die Kontierung erleichtern soll, ist brauchbar und aussagekräftig:
Aus dem Kontenplan, Erklärung 43.. werden die „fertigen Speisen“ gestrichen. Auf der Post 4300 wird der Erwerb von Lebensmitteln verbucht (zB Einkauf im Supermarkt). Die Herstellung von Brötchen unterliegt der Post
-) 7279-999 wenn die Herstellung von einer Einzelperson in Rechnung gestellt wird,
-) 7285-999 wenn die Herstellung von einer Firma verrechnet wird und
-) 4300 wenn z.B. die Lebensmittel für die Herstellung der Brötchen eingekauft werden und keine Herstellungskosten verrechnet werden.
[...]"
- WOW!
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